Rücken-, Schulter- oder Nackenmassagen
Egal ob Sie Schmerzen durch eine ungesunde Haltung/Bewegung im Beruf haben oder durch einen Sport- & Freizeitunfall oder ob Sie unter einer schmerzhaften Krankheit leiden. Massagen können in vielen Fällen Ihre Schmerzen lindern und somit Ihre Lebensqualität steigern. Ziel ist das Lockern verspannter Muskulatur und Lösen von Blockaden. Mit klassischen Massagetechniken und modernen Therapieformen betrachte ich Schmerzsymptomatiken aus unterschiedlichen Blickwinkeln und beziehe neueste Erkenntnisse der Schulmedizin mit in die Behandlung ein.
Fussreflexzonenmassage
Unten drücken, oben spüren – Die wohltuende Wirkung der Drucktherapie am Fuß kann viele Ihrer Beschwerden lindern. Unsere Füße sind des Körpers Spiegelbild, welches in Form der Reflexbahnen mit jedem Organ, jedem Muskel und Knochen in Wechselbeziehung steht. Durch das Ausüben von dosiertem Druck an den richtigen Reflexpunkten wird die Durchblutung gefördert und die Selbstheilungskräfte aktiviert. So kann ein leichtes Drücken am Fuß z.B. Ihre Kopfschmerzen lösen. Sie haben Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich.
Manuelle Lymphdrainage
Das Lymphgefäßsystem ist neben dem Blutkreislauf das wichtigste Transportsystem im Körper und spielt auch im Immunsystem eine wichtige Rolle. Entzündungen, Zerrungen und andere Erkrankungen können den Lymphabfluss behindern. So entstehen Stauungen und Schwellungen. Durch sanftes Streichen, Kreisen und rythmische Bewegungen können gestaute Flüssigkeiten aus dem Gewebe gelöst werden und so für ein schnelles Abheilen der Schwellungen sorgen. Auch Menschen, die unter Lipolymphödem oder Venenschwäche leiden, können von der manuellen Lymphdrainage profitieren.
Gut zu wissen!
Mobile Massagen – Ich komme zu Ihnen nach Hause oder in Ihr Unternehmen.
Massage in Ihrem Unternehmen? Deshalb sollten Sie Ihren Mitarbeitern etwas gutes tun:
- Motivation der Mitarbeiter
- Steigerung eines positiven Arbeitsklimas
- Steigerung der Produktivität durch Stressabbau
- Gesundheitsfördernde Wirkung
Und das Beste? Sie sparen auch noch Geld dabei! Denn nach BFH Urteil vom 30.05.2001, BStBl II 2001 S. 671 ist die Übernahme von Massagekosten (bis 600 Euro pro Arbeitnehmer jährlich) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wenn die Maßnahme des Arbeitgebers einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vorbeugt oder ihr entgegenwirkt, stellen diese Kosten keinen Arbeitslohn für den Arbeitnehmer da.